Einbahnstraßen - nicht automatisch geöffnet!

Einbahnstraßen sind dazu da, den Kfz-Verkehr zu lenken und die Verkehrsbelastung in einem bestimmten Gebiet zu beschränken. Leider sind von dieser Verkehrsregelung auch Radfahrer betroffen. Doch seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 1997 dürfen bestimmte Einbahnstraßen für den Radverkehr in der Gegenrichtung geöffnet werden. Dies erspart den Radfahrern lästige Umwege und macht das Radfahren damit attraktiver. Dass diese Maßnahme verkehrssicher ist, zeigen die positiven Erfahrungen im ganzen Bundesgebiet.

Zu erkennen sind geöffnete Einbahnstraßen an folgenden Verkehrszeichen. Das blaue Einbahnstraßen-Schild ist mit einem Zusatzschild "Radfahrer im Gegenverkehr" versehen und das rote "Einfahrt verboten"-Schild mit einem Zusatzschild "Radfahrer frei". In Fürstenfeldbruck ist z.B. die Philipp-Weiß-Straße so geöffnet.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Befahren Sie nur solche Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung, die mit den o.g. Zusatzschildern gekennzeichnet sind.

  • Fahren Sie, wie sonst auch, auf der rechten Fahrbahnseite und halten Sie Abstand zu parkenden Fahrzeugen am Rand. Achten Sie hierbei besonders auf den rechten Fahrbahnrand hinsichtlich ausparkender oder aus Grundstücken und Einmündungen ausfahrender Fahrzeuge.

  • An Kreuzungen gilt wie üblich "Rechts vor links", wenn keine Verkehrszeichen angebracht sind. Das gilt auch für Sie als Radfahrer in der entgegengesetzten Richtung einer Einbahnstraße.

Hier können Sie die Originalinformation ansehen und herunterladen.   

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