Gehwege - aus gutem Grund tabu!

Es lässt sich immer wieder im Stadtverkehr beobachten und nimmt man die Beschwerden von Fußgängern zum Maßstab, tritt es vermehrt auf: das Radfahren auf Gehwegen. Manch einer tut's aus Bequemlichkeit, der andere, weil er sich auf dem Gehweg sicherer fühlt. Für Fußgänger ist es ein Ärgernis, weil sie sich nicht ungestört auf dem Gehweg bewegen können, aber manchmal auch eine Gefährdung, vor allem wenn rücksichtslose Radfahrer mit hohem Tempo und ohne Abstand vorbei sausen.

Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: nur Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg Rad fahren. Für alle anderen ist es nur erlaubt, wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" angebracht ist. Und demzufolge tragen Radfahrer auch die Hauptschuld, wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg radeln und es zu einem Unfall kommt.

Auch das subjektive Sicherheitsgefühl trügt: gerade auf Gehwegen sind Radfahrer besonders gefährdet, denn an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten wird nicht mit ihnen gerechnet. Und meistens sind diese Bereiche auch nicht übersichtlich gestaltet. Auf der Fahrbahn radelt sich's sicherer. Beherzigen Sie daher bitte folgende Tipps und Verhaltensregeln:

  • Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und fahren Sie nicht auf Gehwegen. Dies trägt zur Verkehrssicherheit bei und ganz nebenbei auch zu einem besseren Verkehrsklima und einem besseren Image der Radfahrer in der Öffentlichkeit.

  • Auch bei Gehwegen, die für Radfahrer mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" freigegeben sind, haben Fußgänger Vorrang. Für Radfahrer gilt Schritt-geschwindigkeit. Für eine flottere Fahrweise nutzen Sie bitte die Fahrbahn.

  • Nur bestimmte Abschnitte von Fußgängerzonen dürfen mit dem Fahrrad befahren werden. Achten Sie auf die Beschilderung vor Ort!

  • Und denken Sie immer daran: Kinder und Jugendliche lernen vom Verhalten der Erwachsenen. Seien Sie ein gutes Vorbild und halten sich an Regeln. Das gilt auch für die Regeln der Straßenverkehrsordnung!

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