Zweirichtungsradweg - Augen auf!

Zweirichtungsradwege sind Radwege auf einer Straßenseite, die von Radfahrern in beiden Richtungen benutzt werden dürfen. Dies erkennt man daran, dass für die jeweilige Fahrtrichtung ein Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund sichtbar ist.

Zweirichtungsradwege bieten damit einerseits den Vorteil, dass die Straßenseite nicht gewechselt werden muss, wenn z.B. viele Geschäfte auf nur einer Straßenseite angesiedelt sind. Andererseits ergeben sich aber einige Nachteile aus der Tatsache, dass man sich in einer Fahrtrichtung auf der vermeintlich "falschen", weil linken Straßenseite befindet.

So wird an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten vom ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehr oftmals nicht mit Radfahrern aus der vermeintlich "falschen" Richtung gerechnet. Folge: es kommt hier immer wieder zu kritischen Situationen und auch Unfällen, bei denen die Radfahrer als Schwächere die Leidtragenden sind.

Ein weiterer Nachteil macht sich in der Dunkelheit bemerkbar: Radfahrer auf der linken Straßenseite fahren direkt neben dem entgegenkommenden Kfz-Verkehr und werden dadurch geblendet.

Folgende Tipps und Verhaltensregeln sollten beachtet werden:

  • An Ein- und Ausfahrten und Kreuzungen sollte der Blickkontakt mit dem kreuzenden Verkehrsteilnehmer gesucht werden, um erkennen zu können, ob man gesehen wird. Auf die selbstverständliche Beachtung der Vorfahrtsregelungen sollte man sich zum eigenen Schutz nicht verlassen.

  • Auch auf dem Zweirichtungsradweg gilt das Rechtsfahrgebot. Denn auch der entgegenkommende Radler und der von hinten Überholende brauchen Platz.

  • Autofahrer sollten prinzipiell beim Kreuzen von Geh- und Radwegen nach links und rechts schauen. Denn auch wenn kein Zweirichtungsradweg vorhanden ist: Kinder bis 10 Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren und können deshalb aus beiden Richtungen geradelt kommen.

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