Fahrrad-Codierung

Was ist Fahrradcodierung?

Am Fahrrad wird ein Code eingraviert, oder mittels Sicherheits-Etikett aufgeklebt, der bestimmte, personifizerte Daten des Eigentümers enthält. Dadurch kann ein gestohlenes oder aufgefundenes Fahrrad sehr leicht seinem Eigentümer zugeordnet und zurückgegeben werden.

Vorteile der Fahrradcodierung

  • Bei einem codierten Fahrrad ist es nicht notwendig, daß der Eigentümer die Codenummer weiß, da der Code für die Polizei und die Fund­ämter selbsterklärend ist.
  • Auch die evtl. vom Hersteller angebrachte Rah­mennummer muß der Eigentümer nicht wissen. Die Erfahrung zeigt im übrigen, daß sehr viele Radlbesitzer diese Nummer „verlegt“ haben, wenn es darauf ankommt.
  • Der Code kommt ohne jede Verwaltungsarbeit und ohne jede Registrierung in zentralen Daten­banken etwa bei der Polizei aus.
  • Ein aufgefundenes Fahrrad kann dem rechtmä­ßigen Besitzer anhand der Angaben in der Code-Zeile ohne Probleme zurückgegeben wer­den, auch wenn dieser gar keine Anzeige erstattet hat.
  • Fahrraddiebe werden durch die gut sichtbare Code-Zeile abgeschreckt, da ein Weiterverkauf eines codierten Fahrrades kaum möglich ist.
  • Fahrradversicherungen (auch über den ADFC abschließbar!) geben häufig Rabatte für codierte Fahrräder.

Was bedeutet Fahrradregistrierung?

Für jedes Fahrrad sollte ein Fahrradpass ausgefüllt werden. Diesen Fahrradpass erhält man entweder schon beim Kauf des Fahrrades vom Händler oder aber bei den örtlichen Polizeidienststellen sowie im ADFC-Infoladen.  Der Fahrradpass ist aber auch Bestandteil des Flyers „Kennen Sie Ihre Werte?“, den Sie im Internet unter  www.polizei.bayern.de/content/5/2/8/6/ihre_werte.pdf finden und downloaden können. In diesem Flyer finden Sie auch wertvolle Hinweise zur Diebstahlprävention.

Eine Kopie des Fahrradpasses sollte man den Polizeidienststellen zur Aufnahme der Daten übergeben. Damit erfolgt dann die sogenannte „Fahrradregistrierung“.

Die Daten aus dem Fahrradpass werden dann in einem Verfahren erfasst, zu dem alle bayerischen Polizeidienststellen Zugriff haben. Damit ist die Suche bei aufgefundenen und als gestohlenen Fahrrädern wesentlich vereinfacht und zielgerichtet.

Achten Sie bitte darauf, das in dem Fahrradpass ein Feld zum Eintragen der Codierzeile vorhanden ist.

Wo wird der Code am Fahrrad angebracht?

Der Code wird möglichst am oberen Ende des Sitzrohrs (Sattelrohrs) eingraviert oder mittels Sicherheits-Etikett aufgeklebt, und zwar immer in Fahrtrichtung rechts und zwar immer in Fahrtrichtung rechts. Zum Korrosionsschutz wird über die Gravur eine haltbare durchsichtige Schutzfolie geklebt.  Bei der Etiketten-Codierung empfehlen wir, an anderer Stelle des Fahrradrahmens ein weiteres Etikett anzubringen.

Bei Wohnungs- oder Besitzerwechsel kann eine neue Gravur oder ein weiteres Sicherheits-Etikett  neben der alten Codierungangebracht werden. Beim Verkauf eines codierten Fahrrades sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden und die Codierung eingetragen werden!

Einen Musterkaufvertrag zum downloaden finden Sie im Internet unter www.adfc‑ffb.de, Rubrik Radgeber

Die Entfernung einer Gravur kann den Rahmen beschädigen, was auch Diebe abschreckt. - Die fachgerecht angebrachte Gravur selbst schädigt die üblichen Fahrradrahmen aus Stahl oder Aluminium nicht, wie ein Gutachten der TH Aachen vom 4. April 1996 bestätigt.

Wie erklärt sich der Fahrrad-Code?

Der vom ADFC, den Innenministern und vom Bundeskriminalamt empfohlene Fahrradcode mit der Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN).besteht aus fünf Elementen, erklärt an einem Beispiel:
FFB123KERB27HH

Erläuterung:

FFB = Stadt/Kreis, hier Fürstenfeldbruck

123 = Gemeindekennzahl, hier Germering

KERB = Straßenkennung, hier Kerberstraße*)

27 = Hausnummer

HH = Initialen des Eigentümers, hier Hans Heimerl.

09 = Um die Decodierung nach möglicherweise sehr vielen Jahren leichter zu machen, hängen wir auf Empfehlung der Codierspezialisten des ADFC-Bundesverbandes hinten noch das Jahr der Codierung an, also 09 für eine Codierung im Jahre 2009, so dass der Beispielcode dann lautet:

FFB123KERB27HH09

*) Wir verwenden zur Straßenkennung den abgekürzten Straßennamen, weil die in anderen Bun­desländern verwendeten sogenannten Straßen­schlüssel bei uns im Landkreis nicht lückenlos verfügbar sind!

Wo im Landkreis kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

Der ADFC-Kreisverband Fürstenfeldbruck verfügt über eine Codiermaschine, mit der Codierungen vorgenommen werden, als auch einen Etiketten-Drucker, mit dem stabile Sicherheits-Etiketten gedruckt werden können.

Bei Interesse an unserem Angebot zur Fahrradcodierung besuchen Sie uns bitte während der Öffnungszeiten des Infoladens, siehe Rubrik Geschäftsstelle oder vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 08141/18804 (ab 19.00 Uhr).

Bitte achten Sie auch auf die Bekanntgabe von Codierterminen in der örtlichen Presse!

Hinweis:
Die Formularanmeldung hat im im Moment technische Probleme und kann deshalb nicht benutzt werden. Bitte senden Sie Ihre Codieranmeldung mit den unten geforderten Daten an unsere E-Mail-Adresse: kontakt(at)adfc-ffb.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Anmeldungen zur Codierung können Sie auch mittels des nachfolgenden Formulars vornehmen:

Formularanmeldung für die Codierung            

Unser Codierteam meldet sich nach Eingang des Formulars, um mit Ihnen einen Termin abzusprechen. Beim Codiertermin benötigen wir:

  •         Ihren Personalausweis oder Pass
  •        die zum Fahrrad gehörende Kaufquittung (oder eine Eigentumserklärung)
  •         bei Mitgliedern den ADFC-Mitgliedsausweis

Kostenbeitrag

Gravur

Ettiketten (4 Stück)

Je weiteres
Etikett

Versandkosten

ADFC-
Mitglieder

6 Euro

5 Euro

1 Euro

1,50 Euro

Nichtmitglieder

12 Euro

8 Euro

2 Euro

1,50 Euro

Von den 4 Etiketten werden nur 2 für das Fahrrad benötigt, während die weiteren Etiketten auf Wertgegenstände wie Kameras, Handys, Kunstgegenstände geklebt werden können..

Generell gilt:

Ob codiert oder registriert, ganz entscheidend ist das eigene Verhalten zur Diebstahlprävention. Wichtige Tipps hierzu gibt Ihnen unser Flyer:

Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstählen“.

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